Re: KV-Beitrag auf Riester-u.Rüruprente ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden auf die Auszahlung der Rente keine Beiträge fällig. Bei freiwillig versicherten Rentnern fallen Kassenbeiträge an, wenn sich der Rentner mit seinen sonstigen versicherungspflichtigen Einkünften noch unter der Beitragsbemessungsgrenze befindet und die Satzung der Kasse die Heranziehung der Auszahlungen aus privaten Rentenversicherungen bestimmt. Welche Einkünfte die Kassen von freiwillig Versicherten zur Beitragsbemessung heranziehen, hängt von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse ab
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- KV-Beitrag auf Riester-u.Rüruprente ? -
maria,
16.01.2009, 18:08
- Re: KV-Beitrag auf Riester-u.Rüruprente ? - Malschauen, 16.01.2009, 19:45