Re: Einstufung als hauptberuflich selbständig - Student ! (Gesetzliche Krankenkassen)
Kleiner Tip: Antrag auf Beitragsentlastung für freiwillig versicherte Selbständige stellen (§240 Abs. 4 SGB V).
Wenns klappt, dann wirds ca. 100€ günstiger, da Du hier unter der für diese Falle maßgeblichen Mindeststufe von 1260E mtl. liegst.
LG vom
general1983
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- Einstufung als hauptberuflich selbständig - Student ! -
Morgan Regnets,
19.01.2009, 21:25
- Re: Einstufung als hauptberuflich selbständig - Student ! -
Czauderna,
19.01.2009, 22:45
- Re: Einstufung als hauptberuflich selbständig - Student ! - Joachim Röhl, 20.01.2009, 08:39
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general1983,
20.01.2009, 13:41
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Morgan Regnets,
21.01.2009, 11:27
- Re: Einstufung als hauptberuflich selbständig - Student ! - Czauderna, 21.01.2009, 13:02
- Re: Einstufung als hauptberuflich selbständig - Student ! -
Morgan Regnets,
21.01.2009, 11:27
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buhu,
13.01.2010, 20:00
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Morgan Schneits,
13.01.2010, 21:32
- Re: Einstufung als hauptberuflich selbständig - Student ! - Justine, 17.04.2012, 16:06
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Morgan Schneits,
13.01.2010, 21:32
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Czauderna,
19.01.2009, 22:45