Ehfrau Beiträge in der GKK, wenn der Mann in PKK versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast @, Sonntag, 01.02.2009, 20:48 (vor 5775 Tagen)

Hallo,
folgende Situation
der Mann privat versichert und verdient über BBG.
Frau nur Teilzeitbeschäftigt und ist in gesetzliche KV.

Früher hat die Frau von Ihres Einkommen selber in der KV bezahlt.
Wie mir von gesetzliche KK mitgeteilt wurde, wird ab 01.01.09 auch Einkommen von der Mann berücksichtigt und die KV Beiträge bis Beitragsbemessungsgrenze nachbezahlt.

Weiss jemand mehr?

Re: Ehfrau Beiträge in der GKK, wenn der Mann in PKK versichert

sh @, Mittwoch, 04.02.2009, 15:00 (vor 5772 Tagen) @ Gast

Ist leider so:
Dies beruht auf den neuen "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung [...] vom 27. Oktober 2008" des Spitzenverbands GKV

Dort werden auf S. 23 die Schritte zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen erläutert:
1. Einnahmen des Mitglieds der Gesetzl. KV (hier die Frau) + Einahmen des Partners (hier Mann in der PKV) werden addiert [Kinder werden berücksichtigt, lasse ich aber hier mal weg]
2.Die Summe ist das anrechenbare Familieneinkommen. Dies wird halbiert.
3. Ist dieser Betrag größer als die Hälfte der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (2009: 3675,00)? JA => dann sind 1837,50 Bemessungsgrundlage NEIN => dann ist das halbe Familieneinkommen die Bemessungsgrundlage, mindestens aber 840,00.

In Ihrem Fall sind also von 1.837,50 14,9% = Euro 273,79 Beiträge zu zahlen. (Läge das Einkommen des freiwilligen Mitglieds in der GKV über dem des Partners in der PKV oder über 1.873,50, wäre nur das eigene Einkommen maßgeblich.)

Re: Ehfrau Beiträge in der GKK, wenn der Mann in PKK versichert

Jan von nebenan, Mittwoch, 04.02.2009, 20:02 (vor 5772 Tagen) @ sh

Hallo,

wie werden Kinder berücksichtigt bei dem halben Satz von 1837,50, vorrausgesetzt sie sind PKV versichert?
Und wie muss das Einkommen nachgewiesen werden, wenn eh die Höchstgrenze (hier halber Satz 1837,50) berücksichtigt wird?
Gibt es weitere Grenzen, z.B. um den Kinderfreibetrag wieder zu kürzen?
Danke und Grüße von Jan

Re: Ehfrau Beiträge in der GKK, wenn der Mann in PKK versichert

Czauderna, Mittwoch, 04.02.2009, 15:34 (vor 5772 Tagen) @ Gast

Hallo,
was meinen Sie mit Teilzeit beschäftigt ??
Es handelt sich da um einen 400,00 € Job.??
Gruß
Czauderna

Re: Ehfrau Beiträge in der GKK, wenn der Mann in PKK versichert

chris, Freitag, 06.02.2009, 13:12 (vor 5770 Tagen) @ Gast

@ gast:

bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt?

wenn nicht: bei sonstigen freiwillig versicherten wurde übrigens bereits letztes jahr 8und auch davor ...) auch die leistungsfähigkeit des privatversicherten herangezogen --> vereinfacht war das haushaltseinkommen maßgeblich.

@ jan: kinder werden nur berücksichtigt, wenn sie sog. versicherungsfrei sind, also nicht familienversichert werden können, sondern eine eigene versicherung abschließen müssen - siehe:

https://www.gek.de/x-medien/dateien/sonstiges/GEK-Info-Einheitliche-Grundsaetze-Beitragsbemessung-freiwilliger-Mitglieder.pdf

im obigen link kannst du es in ruhe nachlesen ....

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