Re: Ehfrau Beiträge in der GKK, wenn der Mann in PKK versichert (Gesetzliche Krankenkassen)

sh @, Mittwoch, 04.02.2009, 15:00 (vor 5772 Tagen) @ Gast

Ist leider so:
Dies beruht auf den neuen "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung [...] vom 27. Oktober 2008" des Spitzenverbands GKV

Dort werden auf S. 23 die Schritte zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen erläutert:
1. Einnahmen des Mitglieds der Gesetzl. KV (hier die Frau) + Einahmen des Partners (hier Mann in der PKV) werden addiert [Kinder werden berücksichtigt, lasse ich aber hier mal weg]
2.Die Summe ist das anrechenbare Familieneinkommen. Dies wird halbiert.
3. Ist dieser Betrag größer als die Hälfte der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (2009: 3675,00)? JA => dann sind 1837,50 Bemessungsgrundlage NEIN => dann ist das halbe Familieneinkommen die Bemessungsgrundlage, mindestens aber 840,00.

In Ihrem Fall sind also von 1.837,50 14,9% = Euro 273,79 Beiträge zu zahlen. (Läge das Einkommen des freiwilligen Mitglieds in der GKV über dem des Partners in der PKV oder über 1.873,50, wäre nur das eigene Einkommen maßgeblich.)


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