Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ??? (Gesetzliche Krankenkassen)
Man findet überhaupt keine Vergleiche oder Beiträge mehr von 2008!
Das Internet ist immer auf den neuesten Stand. Schön und gut.
Aber ich möchte wissen, was ich nachzahlen muss (bei der AOK Brandenburg) im Jahre 2008!
Ich war nämlich ein halbes Jahr nicht krankenversichert!
Und soll jetzt nachzahlen, aber bitte schön nach welcher Grundlage?
Ich war als Freiberufler tätig und verdiente aber nur ca. 5250 Euro im Jahr 2008.
Das fällt in den "Niedriglohnsektor", aber eben nicht als Angestellter, sondern Kleinstgewerbe.
Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen werden nun meine nachzuzahlenden Beiträge für 2008 bemessen?
Die gesetzlichen Regeln und Berechnungen unterscheiden sich doch stark von den Neuen für 2009.
Nach der Gesamtsumme 5250?
Nach der Mindestbemessungsgrenze? Wie hoch war diese 2008?
Letztendlich möchte ich wissen, wieviel ich nachzahlen muss in EUR.
Ein Danke im Vorraus für die Beantwortung meiner Fragen oder entsprechende Links.
Thom
Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ???
[Beitrag wegen Verstoßes gegen die Forumsregeln gelöscht. D. Red.]
Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ???
Auch an dieser Stelle noch einmal, was für eine nette Begrüßung Herr Bäuerchen...
Wie ich im anderen Thread schon ausführte, war das von mir aufgesuchte Beratungscenter der KK nicht seines Namens würdig und konnte mir auch bei dieser Frage keine Auskunft geben, wie hoch die Summe voraussichtlich ist, die ich zu zahlen habe.
Ich bin bereit zu zahlen, nur würde ich gerne schon einmal wissen wie viel.
Und ich erhoffte mir, hier eine ungefähre Antwort der zu erwartenden Summe zu erfahren.
Ps: Freiberufler heisst übrigens auch, dass man bereit ist auch im Niedriglohnsektor zu arbeiten neben dem (Fern-)Studium und kein Hartz4 oder Bafög oder andere Sozialleistungen bezieht. Bezüglich Sozialschmarotzer lesen Sie doch einfach die Ausführungen im anderen Thread.
Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ???
Hallo,
das ist nicht so einfach hier eine korrekte Antwort zu geben.
Man muesste tastsächlich wissen wie die Krankenkasse die Einstufung abschliessend vorgenommen hat - Als Selbständiger oder als sonstiger freiwillig Versicherter.
Daraus resultiert dann auch die Beitragsbemessung.
Je nach Beitragssatz belief sich der Mindestbeitrag als sonst. freiwillig Versicherter auf ca. 135,00 € incl. Pflegeversicherung und bei selbständiger Tätigkeit auf ca.
220,00 bzw. 270,00 €.
Wenn die Kasse ordentlich gearbeitet hat, muesste dies in einem Einstufungsbescheid stehen dem auch eine Beitragstabelle beigefügt war.
Gruß
Czauderna
Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ???
Guten Abend.
Vielleicht können wir helfen.
Beitragssätze der AOK Brandenburg 2008:
allgemein: 14.9%
ermäßigt: 13.5%
erhöht: 18.4
Die Beitragssätze galten das ganze Jahr über. Letzte Änderung 1.1.2007
Mindestbeitragsbemessungsgrenze 2008: 1863,75 Euro monatlich.
Mit freundlichen Grüßen,
die Redaktion
Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ???
Danke erstmal!
Nur bei einen angenommenden Beitragssatz von 14,9 %
und der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von EUR 1863,75,
komme ich auf einen monatlichen Beitrag von rund EUR 278
und jährlich etwa EUR 3336.
Demgegenüber liegen ein Gesamt-Jahreseinkommen von ungefähr EUR 5250.
ansatt Jahreseinkünfte von circa EUR 22 365
nach der monatlichen Mindestbeitragsbemessungsgrenze von EUR 1863,75
Kann mir jemand erklären, wo der Haken ist?
Und wie ich ihn lösen kann??
Ich meine, das würde heissen, ich müsste ca. 63 % von meinen Gesamtseinkommen an Krankenkassenbeitrag abführen.
Und nun? Was kann ich machen?
Welche Maßnahmen, Gesetze, Richtlinien würden mir verhelfen, dass die Beitragszahlung dem realen Einkommen angepasst wird
und nicht nach einer für mich utopischen Summe berechnet wird?
Gruß,
Thom
Re: Krankenkassenbeiträge und Mindestbemessung 2008 ???
Hallo Thom,
wenn es bei dir genauso gehandhabt wird, wie es die AOK-Rheinland/Hamburg bei mir machte, wirst Du evtl. "nur" mit einem verminderten Einkommen von rund 1.250,- €/Monat veranlagt.
Dieses verringerte fiktive Mindesteinkommen richtet sich nach deiner Leistungsfähigkeit, also dem, was Du erwirtschaften könntest, wenn Du dich nur richtig bemühen würdest.
Ich hatte umfangreiche Diskussionen mit den Herren der AOK, z.B. dass auch sie mehr verdienen könnten, wenn sie all ihr Wissen und ihre Kompetenz einsetzen würden - und dann halt auch einen höheren Kassenbeitrag zahlen müssten!
Kurzum: Sie ziehen es durch, notfalls mit Eidesstattlicher Versicherung deinerseits und Kontenpfändung, ohne Freistellung eines Existenzminimums, welches es ja auch nicht für Selbstständige gibt.
Mache daher ein Vergleichsangebot (Teilbetrag der rückständigen Beiträge, da keine Leistungen beansprucht wurden) oder biete eine kleine Rate an. Bemühe dich aber unbedingt darum, dass dir nicht noch diese horrenden Wucherzinsen von 5% pro Monat als Säumniszuschlag aufgedrückt werden.
Viele Grüße und viel Glück,
Wolfgang