Krankenkassenbeitrag Pflichtversicherung - Ehemann PKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Sabine59 @, Montag, 09.02.2009, 18:40 (vor 5767 Tagen)

Guten Tag,
mein Mann ist als Beamter neben der Beihilfe privat versichert.
Wenn ich jetzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme, muss ich dann nur aus meinem Einkommen den Beitrag zahlen oder wird da auch noch das Einkommen meines Mannes berücksichtigt, so dass ich noch zusätzlich Beitrag zahlen muss?
Momentan bin ich als Hausfrau freiwillig gesetzlich versichert und meine Kinder sind bei mir familienversichert. Von daher wird bei der Beitragsermittlung das halbe Einkommen meines Mannes (bzw. Familieneinkommens) zugrunde gelegt und ich weiß nicht, ob dies entfällt wenn ich pflichtversichert bin.
Vielen Dank schon mal.
Sabine

Re: Krankenkassenbeitrag Pflichtversicherung - Ehemann PKV

Czauderna, Montag, 09.02.2009, 19:57 (vor 5767 Tagen) @ Sabine59

Hallo,
wenn Sie eine Krankenversicherungspflichtige Tätigkeit (mindestens 401,00 € Brutto regelmässig) aufnehmen dann zahlen Sie nur dafür Krankenversicherung. Das Einkommen Ihres Ehegatten spielt da keine Rolle mehr bei der Beitragsberechnung.
Gruß
Czauderna

Re: Krankenkassenbeitrag Pflichtversicherung - Ehemann PKV

Sabine59, Dienstag, 10.02.2009, 08:20 (vor 5767 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Sabine

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