Krankenkassenbeitrag Pflichtversicherung - Ehemann PKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Sabine59 @, Montag, 09.02.2009, 18:40 (vor 5767 Tagen)

Guten Tag,
mein Mann ist als Beamter neben der Beihilfe privat versichert.
Wenn ich jetzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme, muss ich dann nur aus meinem Einkommen den Beitrag zahlen oder wird da auch noch das Einkommen meines Mannes berücksichtigt, so dass ich noch zusätzlich Beitrag zahlen muss?
Momentan bin ich als Hausfrau freiwillig gesetzlich versichert und meine Kinder sind bei mir familienversichert. Von daher wird bei der Beitragsermittlung das halbe Einkommen meines Mannes (bzw. Familieneinkommens) zugrunde gelegt und ich weiß nicht, ob dies entfällt wenn ich pflichtversichert bin.
Vielen Dank schon mal.
Sabine


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