Wann ist man nebenberuflich selbständig (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich studiere und arbeite nebenbei ca. 17h als Selbständige. Damit finanziere ich mein Studium und verdiene unter 800 Euro. Die Kasse will mich nun nicht mehr als nebenberuflich einstufen und will den Einkommensbescheid meines LG. Ich bin über 32.
Darf sie mir das Einkommen des LG anrechen?
Re: Wann ist man nebenberuflich selbständig
Shoppingqueen, Dienstag, 17.02.2009, 08:54 (vor 5763 Tagen) @ gitte
Hallo,
nebenberuflich selbständig ist man,
wenn man unter 18 Stunden arbeitet
keinen Angestellten hat, der mehr als geringfügig beschäftigt ist
und mit seinem Einkommen unter der Grenze bleibt (weiss ich gerade nicht auswendig und bin zu faul nachzusehen ... irgendwie um die 1250 €).
Und seinen Lebensunterhalt sollte man halt auch noch aus anderweitigen Geldquellen bestreiten.
Daher ist es gar nicht verkehrt, wenn Dein LG mehr Geld hat, was dann die Nebenberuflichkeit noch untermauern würde.Anrechnen kann man das Geld Deines nicht geehelichten Partners nicht.
LG, Shops
Klarstellung - Wann ist man nebenberuflich selbständig
Gast, Dienstag, 17.02.2009, 18:55 (vor 5763 Tagen) @ Shoppingqueen
Hallo Shops,
was Du meinst (mit Ausnahme der 18 Stunden), dass sind bedürftige Selbstständige bei denen die Beitragsberechnung so bei 1.250,00 € beginnt. Wenn Du es genau wissen willst, dann schau doch mal in Deine Kassensatzung und in den § 240 SGB Abs. 4 V. Was die Nebenberuflichkeit angeht, so beschäftige Dich bitte mit § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. Wenn ein Selbständiger im Monat mehr als 400,00 € verdient und/oder 18 Stunden arbeitet, dann besteht für eine Nebenberuflichkeit kein Spielraum mehr. Die Entscheidung der Kasse ist ok, wobei das Einkommen des Partners nicht anrechenbar ist. Es sei denn der Partner ist PKV-versichert.
Re: Klarstellung - Wann ist man nebenberuflich selbständig
gitte , Mittwoch, 18.02.2009, 08:27 (vor 5762 Tagen) @ Gast
Was ändert das, wenn der LG in der PKV ist?
Re: Klarstellung - Wann ist man nebenberuflich selbständig
Shoppingqueen, Mittwoch, 18.02.2009, 18:05 (vor 5762 Tagen) @ gitte
Hallo,
meines Erachtens ändert es nichts. Mindestbemessung sind 840 € und es geht nur eine Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch.
Du willst ja nicht als "armer" hauptberuflich Selbständiger, sondern als nebenberuflich Selbstänige eingestuft werden. Und da zählt das Einkommen des LG für die Beitragsberechnung nicht. Aber es ist ein Beweis, dass Du Deinen Lebensunterhalt eben nicht alleine aus der Selbständigkeit bestreiten kannst.
Letztendlich ist es wurscht, ob du studierst, denn als Studentin bist Du doch mit 32 eh nicht mehr versichert.
Mach die Angaben, die die brauchen. Lass Dir eine Beitragsrechnung schicken, und wenn die das nicht berücksichtigt, legst Du Widerspruch ein und kündigst gleichszeitig die Kasse. Such dir dann halt eine Kasse, die es so macht.
LG, Shops
P.S. Wenn Du verheiratet wärst und Dein Mann nicht gesetzlich versichert wäre, dann zählt sein Einkommen.
Ist es rechtlich gesehen in Ordnung?
Maria, Dienstag, 17.02.2009, 19:24 (vor 5763 Tagen) @ gitte
Hallo, kann mir irgendjemand eine sichere Antwort darauf geben,
ob es rechtlich gesehen in Ordnung ist, wenn man ein Gewerbe seit über 1Jahr bestehend hat und man über 400€ als Selbständige im Monat verdient hat, doch allerdings zu dem Zeitpunkt nichts davon wusste dass man sich selber zu versichern hat, weil es ja die Regel gibt das man unter 23Jahren noch Familienversichert bleiben darf und man sich erst jetzt selber versichert, kann dann einem was geschehen? Wird dann das Jahr zurück gerechnet und muss man dann die Summe rückwirkend zahlen??
Re: Ist es rechtlich gesehen in Ordnung?
Shoppingqueen, Dienstag, 17.02.2009, 21:43 (vor 5763 Tagen) @ Maria
Hallo,
meine Aussage ist richtig.
Die Einkommensgrenze von 355 € (nicht 400 gell - die gilt nur beim Minijob) ist nur für fie Familienversicherung relevant.
Geh zu deiner Kasse und lass Dich beraten.
LG, Shops