Haushaltshilfe (Gesetzliche Krankenkassen)

Martin, Freitag, 20.02.2009, 13:03 (vor 5760 Tagen)

Hallo,

meiner Frau wurde für die Dauer eines KH-Aufenthaltes (Entbindung, 1 Woche) eine Haushaltshilfe von der AOK BW genehmigt. Die Haushaltshilfe wurde selbst "beschafft" (Freundin, Studentin in den Semesterferien). Genehmigt wurden 5 Tage * 8 Std. * 10 Euro/Std. = 400 Euro. Das Geld wird uns auf unser Konto überwiesen. Wie ist das nun, muss ich die Haushaltshilfe als Minijobler anmelden? Macht das die AOK ? Oder sind die Einnahmen nur auf der Jahressteuererklärung anzugeben, da es sich ja um Einahmen handelt?

Danke für Eure Hilfe.
Martin

Re: Haushaltshilfe

gast, Freitag, 20.02.2009, 20:47 (vor 5760 Tagen) @ Martin

????? einnahme für dich??? kann ncht sein, da du das Geld nur als ersatz für entstandene kosten bekommst.

Re: Haushaltshilfe

Martin, Freitag, 20.02.2009, 21:36 (vor 5760 Tagen) @ gast

Ne, hab mich nicht klar ausgedrückt.

Ob es reicht, das die Haushaltshilfe dies auf der Steuererklärung angibt, da dies ja Einnahmen sind.

Gruß
Martin

Re: Haushaltshilfe

gast, Samstag, 21.02.2009, 10:56 (vor 5759 Tagen) @ Martin

ja das reicht aus!

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