Haushaltshilfe (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
meiner Frau wurde für die Dauer eines KH-Aufenthaltes (Entbindung, 1 Woche) eine Haushaltshilfe von der AOK BW genehmigt. Die Haushaltshilfe wurde selbst "beschafft" (Freundin, Studentin in den Semesterferien). Genehmigt wurden 5 Tage * 8 Std. * 10 Euro/Std. = 400 Euro. Das Geld wird uns auf unser Konto überwiesen. Wie ist das nun, muss ich die Haushaltshilfe als Minijobler anmelden? Macht das die AOK ? Oder sind die Einnahmen nur auf der Jahressteuererklärung anzugeben, da es sich ja um Einahmen handelt?
Danke für Eure Hilfe.
Martin
Re: Haushaltshilfe
????? einnahme für dich??? kann ncht sein, da du das Geld nur als ersatz für entstandene kosten bekommst.
Re: Haushaltshilfe
Ne, hab mich nicht klar ausgedrückt.
Ob es reicht, das die Haushaltshilfe dies auf der Steuererklärung angibt, da dies ja Einnahmen sind.
Gruß
Martin
Re: Haushaltshilfe
ja das reicht aus!