Re: Lohnfortzahlung bei Krankheit bei Leistungslohn (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
eigentlich müsste er bei dieser Betriebsgröße bei deiner Krankenkasse zum Lohnausgleichsverfahren angemeldet sein (AAG heißt das dazugehörige Gesetz). Im Krankheitsfall erhält er
einen bestimmten %-Satz (beispielsweise 70) des an Dich in dieser
Zeit gezahlten Lohnes zurück.
Gruß
Czauderna
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- Lohnfortzahlung bei Krankheit bei Leistungslohn -
Daniel,
24.02.2009, 12:03
- Re: Lohnfortzahlung bei Krankheit bei Leistungslohn - Daniel, 24.02.2009, 12:07
- Re: Lohnfortzahlung bei Krankheit bei Leistungslohn - Czauderna, 24.02.2009, 12:31