Re: Lohnfortzahlung bei Krankheit bei Leistungslohn (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 24.02.2009, 12:31 (vor 5752 Tagen) @ Daniel

Hallo,
eigentlich müsste er bei dieser Betriebsgröße bei deiner Krankenkasse zum Lohnausgleichsverfahren angemeldet sein (AAG heißt das dazugehörige Gesetz). Im Krankheitsfall erhält er
einen bestimmten %-Satz (beispielsweise 70) des an Dich in dieser
Zeit gezahlten Lohnes zurück.
Gruß
Czauderna


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