Lohnfortzahlung bei Krankheit bei Leistungslohn (Gesetzliche Krankenkassen)

Daniel @, Dienstag, 24.02.2009, 12:03 (vor 5756 Tagen)

Hallo!
Wir sind ein Betrieb mit 11 Personen inklusive Chefs.Wir arbeiten auf Leistungslohn also viel Arbeiten gibt mehr Geld wenig arbeiten gibt wenig Geld.
Nun zu meiner Frage:
Bekommt mein Chef eine Rückerstattung von der Krankenkasse wenn ich krank bin und wie wird das errechnet?Ich frage deshalb da mein Chef im Krankheitsfall einen Stundenlohn zahlt der aber mit meinem Durchschnittslohn der letzten 3 Monate zu tun hat.Mein Lohn bei Krankheit liegt demnach bei ca 70%.Ist das rechtens?Ich meine wenn er was von der Krankenkasse erstattet bekommt und das nach meinem Durchschnitt berechnet wird verdient er ja eigentlich mit meinem Ausfall.
Weiss da jemand Bescheid drüber?
DAnke Gruß Daniel

Re: Lohnfortzahlung bei Krankheit bei Leistungslohn

Daniel @, Dienstag, 24.02.2009, 12:07 (vor 5756 Tagen) @ Daniel

Sorry der Lohn hat NICHTS mit meinen Durchschnitt der letzten drei Monate zu tun.

Re: Lohnfortzahlung bei Krankheit bei Leistungslohn

Czauderna, Dienstag, 24.02.2009, 12:31 (vor 5756 Tagen) @ Daniel

Hallo,
eigentlich müsste er bei dieser Betriebsgröße bei deiner Krankenkasse zum Lohnausgleichsverfahren angemeldet sein (AAG heißt das dazugehörige Gesetz). Im Krankheitsfall erhält er
einen bestimmten %-Satz (beispielsweise 70) des an Dich in dieser
Zeit gezahlten Lohnes zurück.
Gruß
Czauderna

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