Krankentagegeld - PKV zahlt nicht! (Gesetzliche Krankenkassen)

micha2412 @, Donnerstag, 26.02.2009, 15:24 (vor 5750 Tagen)

Folgendes Problem:

Meine PKV will mir Krankentagegeld erst ab der 6 Woche bezahlen, obwohl ab dem 22. Tag versichert! Die
Lohnfortzahlung betrug 6 Wochen. Aber ich bezahle doch auch die Beiträge seit Jahren für die Krankentagegeldversicherung
ab dem 22.Tag?

Hat meine PKV dazu Recht? Wenn ja - kann ich die gezahlten Beitragsdifferenzen der letzten Jahre zurückfordern? Der
Beitrag für Krankentagegeld ab 43.Tag ist ja wesentlich günstiger

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Michael Born

Re: Krankentagegeld - PKV zahlt nicht!

Tyra Misoux, Samstag, 28.02.2009, 00:28 (vor 5749 Tagen) @ micha2412

Was sagt denn Dein Vertrag aus - der ist doch massgeblich.

Steht da (sinngemäß) drin "Bei Verlust des Arbeitsentgeltes...." oder steht da einfach "Ab 22. Tag der Erkrankung...".

Du musst doch wissen, was Du da unterschrieben hast...?

Re: Krankentagegeld - PKV zahlt nicht!

Armin Forster @, Donnerstag, 11.03.2010, 15:11 (vor 5372 Tagen) @ Tyra Misoux

Es geht um die Mustersatzung für Selbständige nach dem 65 Lbj. die gegen den Willen des Versicherten einfach das Krankentagegeld entnommen wurde, ohne den Rechtsbehelf zu bearbeiten.

Heute soll diese Entnahme als Kündigung dargestellt werden, obwohl nicht einmal die Frist gehalten war. Zu diesem Zeitpunkt war der Versicherte krank und auf Reha.
Im Vertrag ist die Mustersatzung eingebaut.
Ich bitte um Ihre Antwort.

Mit freundlichem -Gruß
i. A.
Lechner-Forster


Re: Krankentagegeld - PKV zahlt nicht!

gast, Freitag, 12.03.2010, 07:09 (vor 5371 Tagen) @ Armin Forster

Krankentagegeld wird auch bei der PKV als ERSATZ für entgangenes Einkommen gezahlt. Wenn Sie also 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten, dann erst danach, wenn Sie aber das KG ab 22. Tag versichern, dann ist das Ihre Entscheidung und die PKV muss da noch nicht prüfen, ob sie überhaupt und wie lange Lohnfortzahlung erhalten.

Die PKV ist im Recht und wird Ihnen auch keine zuviel gezahlten Beiträge erstatten, da Se diesen Tarif so wollten.

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