Re: freiw. Vers. Selbständige mit nur 500 Einnahmen (Gesetzliche Krankenkassen)
Denkbar ist z.B.
- bei der Kasse einen Antrag auf den weiter ermäßigten Beitrag für geringverdienende Selbständige zu stellen (ist an weitere Voraussetzungen gebunden, z.B. Vermögen max. ca. 9000 EUR). Beitrag ca. 200 EUR monatlich.
- Antrag auf einen Krankenkassenzuschuß bei der Arbeitsagentur stellen. Das ist möglich, wenn daduch Hilfsbedürftigkeit nach dem SGB II ("Hartz 4") vermieden wird.
- Je nach Alter, Gesundheitszustand und Familiensituation kann ein Wechsel in eine PKV zumindest kurzfristig sparen. Eine Rückkehr in die GKV ist dann ohne weiteres aber nicht möglich.
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- freiw. Vers. Selbständige mit nur 500 Einnahmen -
Sandra,
03.03.2009, 17:56
- Re: freiw. Vers. Selbständige mit nur 500 Einnahmen - Bodi, 04.03.2009, 16:21