Re: Studentenversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
@Nora
Quelle: http://www.unilife.de/bund/rd/32192.htm
Mit Sabines 25. Geburtstag endet auch ihre Familienversicherung. Jetzt kann sie als Studierende die günstige studentische Krankenversicherung bei ihrer AOK beantragen. Diese besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters - längstens bis Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Die Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen über die vorgenannte Höchstdauer hinaus verlängert werden bei:
Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung.
Behinderung.
Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den Zweiten Bildungsweg.
längerer Erkrankung.
Mitarbeit in Hochschulgremien.
Ableistung von Wehr- oder Zivildienst.
Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS.
Betreuung behinderter Familienangehöriger.
Hinweis: Der Nachweis dieser Verlängerungsbestände ist durch geeignete Unterlagen zu führen.
Beiträge
Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch festgelegt und beträgt für die
- monatliche Krankenversicherung 55,55 Euro
- monatliche Pflegeversicherung von 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren).
Freiwillige Krankenversicherung
Endet Ihre studentische Krankenversicherung, weil Sie die Höchstgrenzen (30. Geburtstag oder Ende des 14. Fachsemesters) erreicht haben, bieten wir Ihnen an sich für maximal sechs Monate bei uns zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiterzuversichern - sofern Sie weiterhin eingeschrieben sind. Und auch danach können Sie sich zu guten Konditionen bei uns versichern. So zahlen Sie als Arbeitnehmer Beiträge, die sich nur am Einkommen orientieren und nicht am Alter oder Gesundheitszustand. Selbstverständlich können Sie auch als Referendar im Beamtenverhältnis, Selbstständiger oder Freiberufler weiter die AOK wählen.
Private Krankenversicherung
Sie können sich als Studierender von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich beispielsweise privat versichern. Diese Entscheidung sollten Sie allerdings sorgfältig abwägen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt so lange Sie studieren. Die Vorteile einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen dabei ebenso weg wie die Vergünstigungen der studentischen Krankenversicherung. Für Studierende, deren Eltern Beamte sind, entfallen z. B. die Beihilfeansprüche ab einem bestimmten Alter oder wenn das eigene Einkommen zu hoch ist. Sie müssen sich zu 100 Prozent privat versichern. Ihr eigener Beitrag steigt dann sprunghaft an - deutlich über den der gesetzlichen Krankenversicherung!
Überlegen ...
Sie also gut und treffen Sie Ihre Entscheidung. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an den AOK Studenten-Service. Der hilft Ihnen weiter - ohne Wenn und Aber.
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- Studentenversicherung -
Nora,
04.03.2009, 15:25
- Re: Studentenversicherung - ichweissbescheid, 04.03.2009, 16:07
- Re: Studentenversicherung - Czauderna, 04.03.2009, 19:18