freiwillig in Gesetzlicher; nun ohne Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

Olaf Brecht, Donnerstag, 12.03.2009, 12:34 (vor 5736 Tagen)

Ein Freiberufler ist freiwillig in der Gesetzlichen KV, zahlt den Höchstsatz, weil zuletzt immer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, ist dann ohne Aufträge und geht im Anschluss ein Angestellenverhältnis ein.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit :
Jan: 15.000,-
Feb: 5.000,-
Mär: 2.500,-
Apr: 5.000,-
Mai: 0,-
Jun: 0,-

Brottoeinkünfte aus nicht selbständiger Arbeit:
Jul bis Dez: jeweils 4.000,-

Die Frage: wie gestalten sich die Beitragssätze in der Arbeitslosigkeit (Mai, Juni) und danach?

Was muss der KK mitgeteilt werden?


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