Unterschied: Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Mitdenkerin, Dienstag, 17.03.2009, 01:01 (vor 5732 Tagen)


Krankenversicherung: Pflichtversicherung
Hier wird "nur" vom Lohn/Gehalt der mittlerweile gesetzlich festgelegte Prozentsatz für die Krankenversicherung gerechnet.

Krankenversicherung: Freiwillige Versicherung
Hier wird im Fall a) Mann ist privat versichert und Frau freiwillig versichert und im Fall b) Frau erhält Unterhalt nicht "nur" a) das hälftige Gehalt vom Mann und im Fall b) der Unterhalt gerechnet, sondern bei der freiwilligen Versicherung wird darüber hinaus nach allen sonstigen Einkünften gefragt, wie z. b. Zinseinkünfte, Vermietung usw. und auch dem Einkommen zugerechnet.

Bei Pflichtversicherten wird "nur" Lohn/Gehalt berücksichtigt und keine Zinseinkünft, Vermietung usw., obwohl bei zwei Vollverdienern für diese zusätzlichen Einkünfte viel eher das "nötige Kleingeld" für diese Anlagen erwirtschaftet werden kann und bestimmt auch oft genug umgesetzt ist.

Frage also: Warum werden bei den wirtschaftlich Schwächeren diese auch nur evtl. vorhandenen - und wenn überhaupt niedrigen - zusätzlichen Einkünfte bei der Berechnung für die freiwillig Versicherten - im Gegensatz zu den Pflichtversicherten - mit herangezogen?


Re: Unterschied: Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung

Mitdenkerin, Samstag, 21.03.2009, 12:40 (vor 5727 Tagen) @ Mitdenkerin

Würde mich sehr über eine antwort eines kompetenten users freuen!

Re: Unterschied: Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung

Gast, Samstag, 21.03.2009, 13:10 (vor 5727 Tagen) @ Mitdenkerin

Was die Beitragsbemessung anbelangt, so ist das vom Gesetzgeber her so gewollt und im SGB V nachlesbar. Freiwillig Versicherte werde grundsätzlich benachteiligt. Ganz schlimm ist das bei der Beitragsbemessung von Selbstständigen. Hier gelten von vornherein höhere Mindestgrenzen und bei der Verbeitragung gelten in der Regel immer ältere Einkommensverhältnisse (letzter amtlicher Beitragsbescheid) die oft höher sind als die Tatsächlichen (kann auch umgekehrt sein). Nach dem Motto, man muss nicht alles verstehen, so lang man das bezahlen darf.

Re: Unterschied: Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung

Bodi, Samstag, 21.03.2009, 14:47 (vor 5727 Tagen) @ Gast

Das Sozialversicherungssystem ist historisch gewachsen und hat nicht viel mit Gerechtigkeit zu tun.

Im Extremfall könnte sich ein selbst ein Multimillionär mit sehr hohen Miet- und Zinseinnahmen nahezu gratis in der GKV versichern, wenn er formal einen 401-Euro-Job annimmt.

Über kurz oder lang werden die Politiker auf der Suche nach neuen Einnahmequellen aber auch bei den Pflichtversicherten abkassieren wollen und weitere Einkommensbestandteile beitragspflichtig machen (das gilt inoffiziell schon als so gut wie beschlossen). Vielleicht schon kurz nach der nächsten Bundestagswahl, wenn die Zeit der Wahlgeschenke vorbei ist. Nach dem Motto: Gewählt ist gewählt, ihr könnt mich jetzt nicht mehr feuern.

Re: Unterschied: Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung

Michael, Freitag, 03.04.2009, 09:09 (vor 5715 Tagen) @ Mitdenkerin

ob jemand, der von morgens bis abends Tag für Tag auf der Baustelle steht finanziell bevorteilt ist sei mal dahingestellt. Aber sicherlich haben die meisten "Schaffer" in unserem Land keine hohen Einkünfte aus Kapitalvermögen geschweige denn Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Über die Möglichkeiten einer "steuerbegünstigenden" Gewinn- und Verlustrechnung von Selbständigen brauchen wir wohl nicht zu reden...Hier ergeben sich selbstverständlich auch eine Reihe von finanziellen Vorteilen gegenüber einem Arbeitnehmer!!!
Vielleicht ist Ihr Kind ja auch schon über 3 Jahre alt und Sie können sich eine kleine Teilzeitbeschäftigung suchen, dann würden Sie sich vielleicht nicht mehr ungerecht behandelt fühlen..

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