Einkünfte - Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Mitdenkerin, Samstag, 28.03.2009, 20:31 (vor 5720 Tagen)
Zählt bei der Freiwilligen Versicherung bei den Einkünften auch das Kindergeld/Unterhalt/geringeZinsenSparbuch von einem kostenfrei mitversicherten volljährigen Kind, welches sich noch im Studium befindet???
Oder werden bei der Freiwilligen Versicherung nur die Einkünfte des hauptversicherten Elternteils für den Krankenkassenbeitrag gerechnet???
Elternteil ist getrennt lebend, deshalb erhält das volljährige Kind im Studium vom anderen Elternteil auf freiwilliger Basis einen geringen Unterhalt.
Freue mich über eine konkrete Antwort.
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung
Czauderna, Samstag, 28.03.2009, 20:39 (vor 5720 Tagen) @ Mitdenkerin
Hallo,
Einkünfte werden immer nur der Person zugerechnet die sie auch erhält.
Was die Zinsen angeht so gilt für die Heranziehung als beitragspflichtiges Einkommen jeder Cent also kein Freibetrag wie etwa bei der Steuerberechnung - mehr sag ich dazu nicht.
Gruß
Czauderna
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung
Mitdenkerin, Montag, 30.03.2009, 18:06 (vor 5718 Tagen) @ Czauderna
hallo,
also Einkünfte des hauptversicherten Elternteils betreffen alles: eigenen Unterhalt, Zinsen falls welche anfallen. Das ist mir bekannt.
Aber wie ist das bei einem kostenfrei mitversicherten volljährigen Kind im Studium: ist das Kindergeld, geringer Unterhalt vom anderen Elternteil und geringe Zinsen vom Sparbuch bei den Einkünften des hauptversicherten Elternteils dazuzurechnen??????
Freue mich über eine konkrete Antwort - vielen Dank.
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung
Czauderna, Montag, 30.03.2009, 21:33 (vor 5718 Tagen) @ Mitdenkerin
Hallo,
Kindergeld = nein
Zinsen = ja
Unterhaltszahlungen für Kinder zählen nicht als Einnahme für den Vater/Mutter
Gruß
Czauderna
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung
Mitdenkerin, Dienstag, 31.03.2009, 01:36 (vor 5718 Tagen) @ Czauderna
Danke für die rasche Antwort. Also Zinsen, die ein Student auf seinem eigenen Sparbuch hat, werden beim Einkommen des hauptversicherten Elternteils mitgerechnet - hm da wäre es wohl besser, wenn ein Student nicht ganz so knauserig lebt und keinen Notgroschen auf dem Sparbuch hat?!
Leider habe ich vergessen zu fragen, wie das mit Bafög ist.
Bleibt das wie das Kindergeld außen vor oder wird das beim Einkommen des hauptversicherten Elternteils dazugerechnet???
Sehe mit großem Interesse der Antwort entgegen.
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung
Mitdenkerin, Dienstag, 31.03.2009, 01:38 (vor 5718 Tagen) @ Mitdenkerin
Kann man das eigentlich irgendwo nachlesen?
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung
Czauderna, Dienstag, 31.03.2009, 20:52 (vor 5717 Tagen) @ Mitdenkerin
Hallo,
wenn der Student die Zinsen auf sein eigenes Sparbuch erhält dann werden sie auch ihm zugerechnet.
Bafög zählt nicht als beitragspflichtiges Einkommen.
Ja - kann man nachlesen - im SGB V bzw. im entsprechenden Rundschreiben dazu.
Gruß
Czauderna
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung
Mitdenkerin, Mittwoch, 01.04.2009, 13:57 (vor 5716 Tagen) @ Czauderna
hallo,
"wenn der Student die Zinsen auf sein eigenes Sparbuch erhält dann werden sie auch ihm zugerechnet."
"ihm" ?????
Wie ist das zu verstehen?
Hauptversicherter Elternteil gibt für die Ermittlung des Krankenkassenbeitrages als Einkommen folgendes an:
Unterhalt des hauptversicherten Elternteils - ja
Unterhalt des kostenfrei mitversicherten stud.Kindes - nein
Kindergeld des kostenfrei mitversicherten stud.Kindes - nein
Bafög des kostenfrei mitversicherten stud.Kindes - nein
geringe Zinseinkünfte des kostenfrei mitversicherten stud.Kindes - ?????
Habe versucht, das im SGB V zu finden, wurde aber nicht fündig.
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung
Mitdenkerin, Mittwoch, 01.04.2009, 15:13 (vor 5716 Tagen) @ Czauderna
"wenn der Student die Zinsen auf sein eigenes Sparbuch erhält dann werden sie auch ihm zugerechnet."
wie darf ich das verstehen?
WAS ZÄHLT ZUM EINKOMMEN für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages für die freiwillige Versicherung?????
1.
Unterhaltszahlung des hauptversicherten Elternteils - ja
Zinseinkünfte des hauptversicherten Elternteils - ja
2.
Unterhaltszahlung an das kostenfrei mitversicherte Kind (Student) - nein
Kindergeld ............. - nein
Bafög ............... - nein
geringe Zinseinkünfte, die das kostenfrei mitversicherte Kind (Student) auf seinem eigenen Sparbuch hat - ????????????
Freue mich über eine Antwort.
Einkünfte - Freiwillige Versicherung - eine Antwort steht noch aus
Mitdenkerin, Freitag, 03.04.2009, 00:27 (vor 5715 Tagen) @ Mitdenkerin
Eine Frage steht noch offen - erbitte Antwort - vielen Dank
Einkünfte - Freiwillige Versicherung
von Mitdenkerin Mittwoch, 1.April.2009, 15:13
"wenn der Student die Zinsen auf sein eigenes Sparbuch erhält dann werden sie auch ihm zugerechnet."
wie darf ich das verstehen?
WAS ZÄHLT ZUM EINKOMMEN für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages für die freiwillige Versicherung?????
1.
Unterhaltszahlung des hauptversicherten Elternteils - ja
Zinseinkünfte des hauptversicherten Elternteils - ja
2.
Unterhaltszahlung an das kostenfrei mitversicherte Kind (Student) - nein
Kindergeld ............. - nein
Bafög ............... - nein
geringe Zinseinkünfte, die das kostenfrei mitversicherte Kind (Student) auf seinem eigenen Sparbuch hat - ????????????
Freue mich über eine Antwort.
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung - eine Antwort steht noch aus
Czauderna, Freitag, 03.04.2009, 09:11 (vor 5715 Tagen) @ Mitdenkerin
Hallo,
doch, diese Frage wurde beantwortet - wenn das Kind, sagen wir mal
im Jahr 12,00€ Zinsen auf sein Sparguthaben erhält dann werden pro Monat 1,00 € als grundsätzlich beitragspflichtige Einnahme
angesetzt.
In der Praxis hat das natürlich keinerlei Auswirkungen, aber nehmen wir mal einen freiwillig Versicherten mit beispielsweise 1000,00 €
Mieteinnahmen und eben diesen 12,00 € Zinsen dann zahlt er
pro Monat für 1001,00 € Beiträge. Im Gegensatz zur Einkommenssteuer gibt es nämlich bei der Krankenversicherung keine
Freibeträge für Kapitalerträge.
Gruß
Czauderna
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung - eine Antwort steht noch aus
Dummdenker, Freitag, 03.04.2009, 16:14 (vor 5714 Tagen) @ Czauderna
Angenommen, der freiwillig Versicherte findet auf dem Campingplatz 100 Pfandpflaschen zu je 25 Cent Pfandrückgabe. Handelt es sich bei diesen 24 EUR (bei 4 Flaschen fehlte der EDV-Code) auch um eine beitragspflichtige Einnahme zum Lebensunterhalt oder kann er die Dinger pauschal versteuern, damit keine Beitragspflicht eintritt. Ist es evtl. sinnvoller wenn sein Kind die Flaschen bei Aldi abgibt, vorausgesetzt, die Freigrenzen werden nicht überschritten ?
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung - eine Antwort steht noch aus
Dummdenker 2, Freitag, 03.04.2009, 17:41 (vor 5714 Tagen) @ Dummdenker
Wo wir schon dabei sind:
Ein Geldgeschenk des Freiwilligen Mitgliedes an eine beliebige Person mindert natürlich nicht die Beitragsbemessungsgrundlage des freiwilligen Mitgliedes.
Umgekehrt erhöht ein Geldgeschenk an das kostenlos mitversicherte Kind die Bemessungsgrundlage , wie im Falle der Zinsen dargelegt.
Kombiniert man nun die Sachverhalte:
Erhöht sich nun der Krankenkassenbeitrag für das freiwillige Mitglied , wenn es seinem kostenlos mtversicherten Kind ein Geldgeschenk zuwendet ?
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung - eine Antwort steht noch aus
Czauderna, Samstag, 04.04.2009, 11:55 (vor 5714 Tagen) @ Dummdenker 2
Hallo,
ja, das sind solche Fragen die man nicht beantworten sollte.
Warum ??
weil es dann zwangsläufig zu tiefschürfenden Diskussionen kommt die nix bringen.
Tatsache - ich habe nur auf eine Frage geantwortet !!
Warum es bei Einkünften aus Kapitalerträgen keine Freigrenze gibt,
das weiß ich nicht !!
Gruß
Czauderna
Re: Einkünfte - Freiwillige Versicherung
Reimer , Mittwoch, 30.09.2009, 23:09 (vor 5534 Tagen) @ Mitdenkerin
Hallo!Ich hätte gern wissen, ob Bafög vor dem 01.01.2009 zu den beitragspflichtigen Einkommen bei den freiwilligversicherten gezählt hat?
Freue mich auf Ihre Antwort.