Krankengeld (Gesetzliche Krankenkassen)

Finn Jensen @, Dienstag, 31.03.2009, 19:21 (vor 5717 Tagen)

Hallo!
Ich hab eine Frage. Letztes Jahr wurde ich bei meiner letzte Firma gekündigt.1 Monat habe ich Arbeitslosegeld bekommen,danach war ich 6 Monaten Krank (OPI).Dieses Jahr konnte ich wieder anfangen bei meiner vorhährige Arbeitsgeber. Erste 1.5 Monaten nur 4 Std täglich (Hamburger Model, wie ich das mitgekriegt habe), in dieser Zeit habe ich nur Krankengeld bekommen. Ab 23.Febr. war ich wieder "gesund" und mein AG hat mich ab dem 23.02.wieder bei dieser Firma angemeldet. Aber ab dem 18.März bin ich wieder krankgeschrieben (imeer noch wegen meine OPI, mein Artz sagte dass ich noch nicht voll arbeiten darf). Ich hab wieder dieser Hamburger Model bekommen, 4 std.taglich kann ich arbeiten. Jetzt ist die Frage: von wem bekomme ich das Geld?! Es gehört doch noch zur vorhärige Krankheit. Und diese 4 Std.täglich wie ich das verstehe zahlt doch nicht Arbeitgeber?! Wer zahlt jetzt Krankengeld. Im Krankenkasse wurde es mir gesagt, dass ich vom Krankenkasse Geld bekommen werde. Aber mein AG sagt, dass er zahlen soll. Aber irgendwie habe ich so Gefühl, dass er das nicht so gerne zahlen will...Heute sagte er dass er fast pleit ist und s.w.... Unsere Betrieb ist nicht groß, nur 6 Angestellte. Ich hab auch über Umlage 1-Verfahren gehört, bei Umlage 1 zahlt doch Krankenkasse. Ist es bei alle kleine Betriebe bis 20 Mitarbeiter? Vielleicht zahlt mein Arbeitsgeber keine Umlagebieträge, deswegen sagt er auch dess er zahlen soll?? Ich bin nicht so klar...

Re: Krankengeld

Czauderna, Dienstag, 31.03.2009, 20:57 (vor 5717 Tagen) @ Finn Jensen

Hallo,
etwas verworren die Schilderung, aber schaun wir mal.
Es handelt sich um den gleichen Arbeitgeber und beim Hamburger Modell um eine Wiedereingliederungsmaßnahme, während deren Dauer der Arbeitgeber kein Gehqalt gezahlt hat sondern die Kasse Krankengeld.
Trat nun nach dieser Maßnahme wieder arbeitsfähigkeit ein setzt auch die volle Gehaltszahlung des Arbeitgebers wieder ein. Wenn nun innerhalb von sechs Monaten erneut Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung eintrat dann musste der Arbeitgeber nicht wieder erneut 6 Wochen Gehalt zahlen sondern die Kasse gleich Krankengeld.
Gruß
Czauderna

Re: Krankengeld

Michael, Freitag, 03.04.2009, 00:05 (vor 5715 Tagen) @ Finn Jensen

Aus der Arbeeitslosigkeit heraus eine Wiedereingliederung über die Krankenkasse ohne voherige Anmeldung des Arbeitgebers? Seltsame Geschäfte...Ggf. Krankengeld in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung und anschließend Entgeltfortzahlung! D. h., der Arbeitgeber zahlt die Entgeltfortzahlung an Sie ab dem 23.02. in voller Höhe (100 %), egal ob Sie nur für 4 Stunden arbeiten. Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse dann Krankengeld. Allerdings kommt mir die Sache etwas faul vor, denn eigentlich kommt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im versicherungsrechtlichen Sinne erst zustande, wenn der Arbeitnehmer seine geschuldete Arbeitkraft im vollen Umfang zur Verfügung stellen kann. Anderenfalls ist die Frage, aus welchem Arbeitsentgelt die Krankenkasse überhaupt das Krankengeld berechnet. Eignetlich kann die Sache nicht funktionieren...

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum