Entgeldfortzahlung erst ab Krankenschein (Gesetzliche Krankenkassen)

Charly, Mittwoch, 01.04.2009, 18:35 (vor 5716 Tagen)

Ich habe eine Frage zur Entgeldfortzahlung ich war 1 Woche krank ab den 2 Tag hatte ich einen Krankenschein. Nur argumentiert mein Arbeitgeber das ich für den 1. Tag Stunden absetzen müsse über die Krankenkasse wäre eine Rückerstattung nicht möglich und aus der eigenen Tasche will mein Arbeitgeber das nicht bezahlen.

Ist das Tatsächlich so geregelt?
Welche möglichkeiten habe ich?

Re: Entgeldfortzahlung erst ab Krankenschein

Czauderna, Mittwoch, 01.04.2009, 19:07 (vor 5716 Tagen) @ Charly

Hallo,
das mit der fehlenden Erstattung durch die Kasse nach dem AAG.
Stimmt nicht - wir zahlen bis zu drei Tagen auch ohne eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Gruß
Czauderna

Re: Entgeldfortzahlung erst ab Krankenschein

Michael, Donnerstag, 02.04.2009, 23:47 (vor 5715 Tagen) @ Charly

im Arbeitsvertrag kann geregelt werden, dass Sie gegenüber dem Arbeitgeber bereits zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag dser Arbeitsunfähigkeit verpflichtet sind.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber am Erstattungsverfahren teilnimmt, bekommt er nicht die gesamte Entgeltfortzahlung erstattet. Sie sollten daher zusätzlich die Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag beachten.

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