'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige (Gesetzliche Krankenkassen)
Privat Versicherte erhalten Beihilfe - ist bekannt.
Sie können außer für sich selbst auch Beihilfe für die freiwillig versicherten Familienangehörigen beantragen - die Höhe der Beihilfe für die Familienangehörigen richtet sich
a) nach der Höhe der gezahlten Beiträge für die freiwillige Versicherung und
b) nach den in Anspruch genommen Krankenkassenleistungen.
Wo kann man darüber etwas nachlesen?
Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige
Als Beamter mit einer freiwillig in der GKV versicherten Ehefrau kann ich meine Erfahrungen plakativ dahin zusammenfassen, dass die Beihilfeleistungen für die Ehefrau nur theoretisch bestehen: Bei Behandlung durch einen Kassenarzt gilt das Sachleistungsprinzip, d.h. der Kassenarzt erbringt seine Sachleistung, weitere Kosten fallen i.R. nicht an, so dass auch für eine Beihilfe kein Raum ist. Soweit Eigenbeteiligungen verlangt werden, sind diese nicht beihilfefähig. Lediglich bei Zahnersatz kann über die Festzuschüsse hinaus eine Beihilfe in Frage kommen. Sofern ein Arzt ohne Kassenzulassung in Anspruch genommen wird, würde eine Beihilfe in Höhe von 70 % für die Ehefrau denkbar sein, dann ist der Eigenanteil aber 30 %. Eine freiwillig in der GKV versicherte Ehefrau eines Beamten ist also ein gutes Geschäft für den Staat.
Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige
Wo kann ich etwas nachlesen über Beihilfeansprüche von Beamten für Familienangehörige, die freiwillig versichert sind - es muss wohl so sein, dass für diese Angehörige erhebliche Ansprüche bei der Beihilfestelle für die freiwillige KV-Beiträge bestehen und auch für die in Anspruch genommen medizinischen Leistungen.
Freue mich über eine rasche kompetente Antwort.
Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige
Die rasche kompetente Antwort haben Sie doch bereits erhalten.
Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige
Geht es hier evtl. um Beihilfe in Hessen?
Es gibt dort eine Sonderregelung:
Punkt 3.2: http://www.landesbeamte.de/hessen_beihilfenverordnung_merkblatt_rp_kassel
Re: 'Private' erhalten Beihilfe AUCH für freiwillig versicherte Familienangehörige
Ja, es geht um die Beihilfe in Hessen.
Vielen Dank für die Info - da steht in der Tat alles drin - super!
Schöne Grüße
Mitdenkerin