Re: Sonstige Leistungen im Kostenerstattungsprinzip (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 09.04.2009, 10:50 (vor 5708 Tagen) @ Vocaris

Hallo,
wenn Sie die Kostenerstattung wählen gilt das nicht für die Pflegeversicherung sondern nur für ärztliche und zahnärztliche und stationäre Behandlung oder nur für einen oder zwei der genannten Bereiche.
Für den MDK entstehen Ihnen keine Kosten da dieser nur von der Kranken- oder PFlegekasse beauftragt wird und auch von denen bezahlt wird.
Gruß
Czauderna


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