Sonstige Leistungen im Kostenerstattungsprinzip (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
zum KEP hätte ich folgende Frage:
Welche Leistungen einer GKV gibt es, die ggf. außerhalb einer Arzt Rechnung entstehen könnten und von der GKV im Sach-Leistungs Prinzip übernommen werden.
Ergo: Wenn ich wechsel würedn dann ggf. Sonstige Leistungen entfallen. Mir fällt z.B. der Medizinische Dienst ein. Wenn ich mal Pflegegeld beantragen würde, würde das ja über die GKV beantragt und diese würde ja den MDK rausschicken. Ist diese Lesitung im KEP trotzdem enthalten?
Re: Sonstige Leistungen im Kostenerstattungsprinzip
Hallo,
wenn Sie die Kostenerstattung wählen gilt das nicht für die Pflegeversicherung sondern nur für ärztliche und zahnärztliche und stationäre Behandlung oder nur für einen oder zwei der genannten Bereiche.
Für den MDK entstehen Ihnen keine Kosten da dieser nur von der Kranken- oder PFlegekasse beauftragt wird und auch von denen bezahlt wird.
Gruß
Czauderna
Re: Sonstige Leistungen im Kostenerstattungsprinzip
Kostenerstattungsprinzip kann in 4 Bereichen gewählt werden: ärztliche, zahnärztliche, stationäre und ärztlich veranlasste (Arzneien, Heilmittel, Transport, Hilfsmittel) Leistungen. MDK hat damit nichts zu tun.