Re: 100% Lohnfortzahlung bei Kind krank (Gesetzliche Krankenkassen)

RW, Donnerstag, 16.04.2009, 19:14 (vor 5701 Tagen) @ fragerin

Hallo,

das Krankengeld ist in § 45 Sozialgesetzbuch V geregelt.
Eine 100%-Erstattung ist dort nicht vorgesehen. Ich kann mir eine solche Regelung auch nicht als Modellvorhaben vorstellen. Was sollte dadurch "getestet" werden?

Evtl. handelt es sich nicht um eine gesetzliche Krankenkasse, sondern um eine Regelung im Tarifvertrag? Evtl. greift die Regelung nur bei bestimmten Konstellationen (z.B. Mitgliedschaft in der "Haus-BKK")?

Oder eine besondere Versicherungsform, z.B. bei der Postbeamtenkrankenkasse oder der KVB für Bahnbeamte?


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