Re: Befreiung von Zuzahlung da Grenze erreicht (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 20.04.2009, 23:31 (vor 5697 Tagen) @ Erika

Hallo,
schwierige Sache hier eine neutrale Antwort zu geben.
Am besten, ich schildere mal wie ich es so kenne.
Wenn ein Antrag auf Vorauszahlung der
Belastungsgrenze (summe) gestellt wird, also 2% oder 1%
des Einkommens dann wird die Befreiungskarte sofort nach Eingang
der entsprechenden Summe ausgestellt. Wenn schnell überwiesen wird klappt das auch meistens. Inzwischen angefallene Zuzahlungen werden natürlich erstattet.
In den Folgejahren werden die betreffenden Personen rechtzeitig angeschrieben und auf die erneute Antragstellung aufmerksam gemacht.
Meist ist es so dass sich die Einkommensverhältnisse nicht grossartig verändert haben gegenüber dem Vorjahr so dass die Folgebefreiung kein grosser Vorgang mehr ist.
Was die Härtefallregelung für den Zahnersatz betrifft, so kann diese
bereits bei der Antragstellung angewandt werden.
Gruß
Czauderna


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