Befreiung von Zuzahlung da Grenze erreicht (Gesetzliche Krankenkassen)

Erika @, Montag, 20.04.2009, 15:39 (vor 5697 Tagen)

Grüss Gott mitnander,

ich ärgere mich tierisch weil unsere AOK, mit der ich immer zufrieden war, jetzt plötzlich die Befreiungskärtchen nicht mehr gleich bei Abgabe des Antrags hergibt, sondern man warten muss biss das durchgerechnet ist, was lange dauern kann. D.h. in der Zwischenzeit fallen wieder Kosten an die erstattet werden müssen. Das ist doch weder für die Kasse effektiv, noch für uns. Bis letztes Jahr ging das ganz problemlos. Man bringt ja die Liste schon zusammengerechnet dahin. Frage: Ist das woanders auch so und wie geht ihr damit um?
Ich war noch nie woanders versichert und immer zufrieden, allerdings habe ich vor 1,5 Jahren meine Zahnkosten alleine getragen weil mir die Frau von der Aok Angst gemacht hat.
Würde mich freuen wenn jemand mein Problem ernst nähme und mir antworten würde.

Re: Befreiung von Zuzahlung da Grenze erreicht

Czauderna, Montag, 20.04.2009, 23:31 (vor 5697 Tagen) @ Erika

Hallo,
schwierige Sache hier eine neutrale Antwort zu geben.
Am besten, ich schildere mal wie ich es so kenne.
Wenn ein Antrag auf Vorauszahlung der
Belastungsgrenze (summe) gestellt wird, also 2% oder 1%
des Einkommens dann wird die Befreiungskarte sofort nach Eingang
der entsprechenden Summe ausgestellt. Wenn schnell überwiesen wird klappt das auch meistens. Inzwischen angefallene Zuzahlungen werden natürlich erstattet.
In den Folgejahren werden die betreffenden Personen rechtzeitig angeschrieben und auf die erneute Antragstellung aufmerksam gemacht.
Meist ist es so dass sich die Einkommensverhältnisse nicht grossartig verändert haben gegenüber dem Vorjahr so dass die Folgebefreiung kein grosser Vorgang mehr ist.
Was die Härtefallregelung für den Zahnersatz betrifft, so kann diese
bereits bei der Antragstellung angewandt werden.
Gruß
Czauderna

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