Re: Krankenkasse für meinen Sohn (Gesetzliche Krankenkassen)

ichweissalles @, Montag, 04.05.2009, 10:30 (vor 5683 Tagen) @ Aufklärer

Hallo liebe Mutter,

Was hier ganz dringend fehlt ist die Tatsache, dass dein Sohn sofern er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, überhaupt keine Praxisgebühr oder Zuzahlungen leisten muss.
Also stimmt hier in gewisser Weise die Aussage des DAK Mitarbeiters schon.

Viele Grüße

Ichweissalles


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