Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)
Wenn meine KK zum 1. Dezember den Beitrag erhöht, habe ich dann ein sofortiges Sonderkündigungsrecht noch im Dezember, obwohl gesetzlich der Wechsel erst zum 01.04.2002 erlaubt ist?
Re: Sonderkündigungsrecht
Bei Kündigung im Dezember können Sie mit einer Frist von einem Monat ab 1.2.2002 zu einer neuen Kasse wechseln.
Christine Bahlo