Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Dagmar Rohe @, Montag, 03.12.2001, 12:17 (vor 8392 Tagen)

Wenn meine KK zum 1. Dezember den Beitrag erhöht, habe ich dann ein sofortiges Sonderkündigungsrecht noch im Dezember, obwohl gesetzlich der Wechsel erst zum 01.04.2002 erlaubt ist?

Re: Sonderkündigungsrecht

DGVP @, Montag, 03.12.2001, 13:51 (vor 8392 Tagen) @ Dagmar Rohe

Bei Kündigung im Dezember können Sie mit einer Frist von einem Monat ab 1.2.2002 zu einer neuen Kasse wechseln.

Christine Bahlo

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