Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)

Dagmar Rohe @, Montag, 03.12.2001, 12:17 (vor 8389 Tagen)

Wenn meine KK zum 1. Dezember den Beitrag erhöht, habe ich dann ein sofortiges Sonderkündigungsrecht noch im Dezember, obwohl gesetzlich der Wechsel erst zum 01.04.2002 erlaubt ist?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum