Sonderkündigungsrecht (Krankenkassenrecht)
Wenn meine KK zum 1. Dezember den Beitrag erhöht, habe ich dann ein sofortiges Sonderkündigungsrecht noch im Dezember, obwohl gesetzlich der Wechsel erst zum 01.04.2002 erlaubt ist?
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Dagmar Rohe,
03.12.2001, 12:17
- Re: Sonderkündigungsrecht - DGVP, 03.12.2001, 13:51