Beitragerhöhung ab 01.01.02 (Krankenkassenrecht)
Kann ich bei einer Beitragserhöhung ab 01.01.02 auch schon im Dezember kündigen und falls möglich zu welchem Austrittstermin ?
Oder ist die Kündigung erst im Januar mit der 2monatigen Frist möglich ?
Re: Beitragerhöhung ab 01.01.02
Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte zum 1.1.2002
Nach dem Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte sollen die Krankenkassenwahlrechte der Versicherten ab 1.1.2002 neu geregelt werden.
Kernpunkte des künftigen Krankenkassenwahlrechts sind:
Versicherungspflichtige Mitglieder und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse ab 1. Januar 2002 mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder dann 18 Monate gebunden.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Bindungswirkung von Wahlentscheidungen wird ein Nachweisverfahren durch Vorlage von Kündigungs- und Mitgliedschaftsbestätigungen bei den beteiligten Krankenkassen eingeführt. Dazu hat die bisherige Krankenkasse unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Kündigung, dem Mitglied eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nachweist. Eine Mitgliedsbescheinigung der neu gewählten Krankenkasse darf nur ausgestellt werden, wenn ihr die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse vorliegt.
Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzanhebungen besteht auch über den 31. Dezember 2001 hinaus.
Die Kündigungsmöglichkeit zum 31. Dezember 2001 wurde für Versicherungspflichtige aufgehoben, die ihre Mitgliedschaft nicht bis zum 9. Mai 2001 bei ihrer alten Krankenkasse gekündigt haben.
Der außerordentliche Kassenwechsel auf Grund einer neuen Versicherungspflicht - etwa bei einem Arbeitgeberwechsel oder durch eine Änderung des Versicherungspflichttatbestandes - wird erheblich eingeschränkt, das heißt, ein solcher Wechsel ist nur unter Berücksichtigung der Bindungswirkung und der Kündigungsfrist möglich (also nach 18 Monaten).
Für freiwillig Versicherte gilt die Bindungswirkung nicht, wenn die Kündigung wegen einer anschließenden Familienversicherung oder deshalb erfolgt, weil keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse mehr begründet werden soll.
Bis zum 31.12.2001 ist der Krankenkassenwechsel für versicherungspflichtige Mitglieder nach wie vor möglich bei
einem Arbeitgeberwechsel
bei einer Beitragssatzanhebung.
ohne Einhaltung der sog. Mindestmitgliedszeit von 18 Monaten.
Bis zum 31.12.2001 können freiwillig Versicherte nach wie vor ihre Krankenkasse mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen.
Re: Beitragerhöhung ab 01.01.02
Solltest Du als Pflichtversicherte kündigen, ist ein Wechsel zum 01.05.2002 möglich (bei Beitragssatzerhöhung zum 01.02.2002). Kündigung in diesem Jahr (2001) beinhaltet keine Bindungswirkung bei neuer Kasse (s. Mail von Baier). Freiwillig Versicherte je nach Satzungsregelung spätestens zum (blätter) 01.03.2002 (bei uns zum 31.12.2001, da Satzungsregelung zum Monatsende besagt).
Re: Beitragerhöhung ab 01.01.02
Also die DAK erhöht zum 1.1.2002. Das habe ich bisher aber nur durch eigene Recherche herausgefunden (Homepage) ich habe nichts schriftlich. Ist es sinnvoll als Pflichversicherter noch im Dezember 2001 zu kündigen? Ab wann bin ich dann in der neuen Kasse?
Re: Beitragerhöhung ab 01.01.02
Hallo Bo,
ja, ich habe inzischen auch genau das herausgefunden, was Du schreibst. Die neue Kasse steht schon zu 98% fest, eine BKK mit immerhin 23000 Mitgliedern. Die erhöht zwar auch auf 13,2% aber immerhin.
Wenn ich sehe, dass z.B. die AOK Kurse wie ""Entspannungstraining für Kinder"" (und viele andere Kurse) für ihre Mitglieder anbietet dann finde ich das unmöglich. Nichts gegen den Kurs an sich, der mag gut und sinnvoll sein, er darf aber keinesfalls aus solidarfinanzierten Beitragseinnahmen stammen. Kassen die sowas noch bezahlen gehen verschwenderisch mit den Geld der ZWANGSversicherten um. Meiner Meinung nach haben Kassen nur reine krankheitsbedingte Kosten zu tragen und eventuell die Kosten anerkannter Vorsorgeuntersuchungen, aber nicht so einen Firlefanz.
Re: Beitragerhöhung ab 01.01.02
Hallo Daivd,
du hast recht, deine DAK erhöht zum 01.01.2002 auf 14,5%. Wird ganz schön teuer gelle . So, jetzt zu deiner Frage: Ist vollkomnmen egal ob noch dieses oder erst nächstes Jahr, hauptsache du kündigst bis zum 31.01.2002. Deine neue Mitgliedschaft beginnt dann am 01.04.2002 (trotz Sonderkündigungsrecht wg. Beitragssatzerhöhung). So, jetzt kannst du in aller Ruh, dir deine neue Kasse suchen.
Gruß Bo