RE: Regionale Kassen NRW? Angebote überregional? (Krankenkassenrecht)

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Sonntag, 12.01.2003, 16:59 (vor 7984 Tagen) @ Marion Franzen

Siehe ""Tarife"" und ""Informationen"".

Sie können nur unter denjenigen Krankenkassen wählen, die entweder im Bundesland (in NRW: Tarifbezirk Nordrhein oder Westfalen-Lippe) Ihres Arbeitsplatzes oder Ihres Wohnortes geöffnet sind.
Beispiel: Sie wohnen in NRW-Westfalen und arbeiten in Niedersachsen: Dann können Sie unter allen in NRW-Westfalen ODER Niedersachsen geöffneten Krankenkassen wählen.


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