RE: Arbeitsplatzwechsel (Krankenkassenrecht)

Carmen @, Dienstag, 26.02.2002, 22:19 (vor 8304 Tagen) @ Rudi

Hallo Rudi,
als freiwillig Versicherter kannst du genauso wechseln, wie ein Pflichtversicherter. Zum Ende des übernächsten Monats, aber Vorsicht! erst Zusage von neuer KK, dann erst kündigen.
Als freiwillig Versicherten müssen sie dich nicht nehmen (Gesundheitsfragen)!


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