RE: Aufnahme in See-Krankenkasse (Krankenkassenrecht)
Vielleicht hilft folgendes:
1. Aufnahmenamntrag stellen
2. Schriftliche Ablehnung abwarten
3. Beschwerde beim Bundesversicherungsamt (BVA), das ist die ""Aufsichtsbehörde"" der gesetzlichen Krankenkassen. Und das entscheiden dann. Bei Ablehnung bleibt Dir dann wohl nur der Gerichtsweg (ich weiss aber nicht, welches Gericht zuständig ist.)
Gruß, Mark
gesamter Thread:
- Aufnahme in See-Krankenkasse -
Regina Wichmann,
06.03.2002, 18:54
- RE: Aufnahme in See-Krankenkasse - Mark Hoeller, 06.03.2002, 20:01
- Re: Aufnahme in See-Krankenkasse -
Cpt. Jack Sparrow,
15.03.2009, 00:21
- Re: Aufnahme in See-Krankenkasse - bibi, 15.03.2009, 16:54