verdeckte beitragserhöhung (Krankenkassenrecht)

elwood @, Freitag, 29.03.2002, 13:11 (vor 8277 Tagen)

hi all,

meine bkk hat zum 1.3.02 ihren beitragssatz um 0,6 % angehoben - und zwar ohne ihre mitglieder zu informieren (zumindest haben weder meine frau noch ich einen entsprechende info erhalten).

frage: ist das rechtmäßig? was kann man ggfs. dagegen tun?

gruß
elwood

RE: verdeckte beitragserhöhung

Bernd Schneider @, Freitag, 29.03.2002, 13:26 (vor 8277 Tagen) @ elwood

Hi elwood!
Bei einer Erhöhung müssen alle Mitglieder persönlich informiert werden (vielleicht stand was in der Mitgliederzeitung? In welcher BKK seid Ihr versichert?).
Gegen die Erhöhung kannst Du normalerweise nichts machen, nur kündigen

RE: verdeckte beitragserhöhung

SGB-Mann @, Freitag, 29.03.2002, 13:39 (vor 8277 Tagen) @ Bernd Schneider

Bei einer großen KK wär dir das nicht passiert!!! Die stehen wenigstens dazu. Man muss das mitteilen weil du ja ein Sonderkündigungsrecht hast.

RE: verdeckte beitragserhöhung

elwood @, Freitag, 29.03.2002, 13:45 (vor 8277 Tagen) @ Bernd Schneider

hi bernd,

thx für die info.

ob in der mitgliederzeitschrift was stand, kann ich nicht 100%ig sagen, da ich sie nicht von a-z lese. da meine frau und ich aber in der gleichen kasse sind, halte ich es für unwahrscheinlich, dass wir beide den entsprechenden artikel überlesen haben ...

selbst wenn: reicht das aus als persönliche info? naja, wie auch immer: werde mir eine neue kasse suchen ...

gruß
elwood

RE: verdeckte beitragserhöhung

elwood @, Freitag, 29.03.2002, 13:48 (vor 8277 Tagen) @ elwood

hi sgb-mann,

thx für die info.

gruß
elwood

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