RE: Krankenkasse wechseln. 18 Monate gebunden, obwohl vorher familienversichert bei der gleichen KK? (Krankenkassenrecht)
Versuch es doch einfach: kündige der DAK. Die werden sich schon beschweren, wenn sie meinen, dass du noch in der Bindungsfrist bist. Ansonsten hast Du kein Risiko: Wenn Du nach dem Kündigungstermin der DAK keine Nachfolgerversicherung meldest, ist die Kündigung unwirksam und Du bleibst DAK-versichert.
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- Krankenkasse wechseln. 18 Monate gebunden, obwohl vorher familienversichert bei der gleichen KK? -
Blocki,
27.08.2002, 18:36
- RE: Krankenkasse wechseln. 18 Monate gebunden, obwohl vorher familienversichert bei der gleichen KK? - K. Schmitz, 04.09.2002, 12:25