Frage nach Mindestbeiträgen? Hilfe! (Krankenkassenrecht)
Suche mich tot nach Infos. Vielleicht kann mir ja hier einer helfen.
Erste frage: Von welchem Betrag auf dem Einkommensteuernachweis berechnet die KK den Beitragssatz?
Wenn ich weder arbeite, noch arbeitslos gemeldet bin und auch kein steuerpflichtiges Einkommen habe, wie berechnet die KK dann den Beitragssatz?
Ich bezahle so um die 200 Euro und habe gehört Studenten zahlen nur 50 Euro, obwohl mein Sachbearbeiter mir zusagte mich in den günstigsten Tarif (Studententarif) zu gruppieren.
Vielen Dank für sachkundige Hinweise.
MfG