RE: Zuzahlung Krankenhaus (Krankenkassenrecht)

Markus @, Mittwoch, 23.10.2002, 12:54 (vor 8068 Tagen) @ Hennes

Ja das stimmt. Der Gesetzgeber sagt, dass man sich während eines KHS-Aufenthalt laufenden Kosten (Essen, Strom usw) spart, deswegen ist keine Befreiung dieser Zuzahlung möglich!


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