Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen (Krankenkassenrecht)
Hi,
hiermit moechte ich eigentlich nur meinen Frust ausdruecken, der mir die GKV zur Zeit bereitet. Mich aergert es masslos, dass die KK praktisch erst mit Beitragserhoehung bekannt geben, dass sie den Beitrag erhoehen. Ueblicherweise geschieht dies am letzten oder vorletzten Tag des Monats, auf den dann der Monat mit neuem Beitrag folgt.
Konsequenz daraus ist die Tatsache, das Wechselwillige einen Antrag vorher eingreicht haben, um noch ""rechtzeitig"" Mitglied zu werden.
Gibt es keine offizielle Seite, auf der beabsichtigte oder besser beantragte Beitragssatzanpassungen aufgefuehrt werden ? Wenn dies rechltich problematisch erscheint, so sollte doch zumidest eine bewilligte Anpassung oeffentlch zugaenglich sein.
Gruss,
Joe
RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen
Hi Joe!
Kann man einen eingereichten Antrag auf Versicherung nicht zurückziehen?
Gruß, Tom
RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen
Hi Tom,
aber was nutzt es einem, wenn man erst am 30. eines Monats in dem man sich angemeldet hat von der Erhoehung erfaehrt ? Auf die Schnelle dann eine neuen Antrag auf Versicherung bei einer anderen Versicherung einreichen ? Muss die neue Versicherung nicht auch der alten eine Aufnahme bestaetigen ? Ansonsten bleibt man doch zwangsweise in der alten, oder ?
Und was, wenn man den Kuendigungstermin deswegen ""verpasst"" hat, wird diese dann gar ungueltig und man verliert das Sonderkuendigungsrecht ???
Irgendwie alles ziemlich unbefriedigend.
Gruss,
Joe
RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen
Ich habe bei der BKK Dürkopp Adler AG angefragt. (nur in Westfalen-Lippe zugelassen)
Die haben mir unteres Schreiben zugeschickt.
Diese Informationspolitik gefällt mir, wenn auch das Ergebnis recht wage ist.
Guten Tag,
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft bei unserer Kasse. Die BKK erhebt zur Zeit einen Beitragssatz von 11,8 v.H. Da 2002 und 2003 ein erheblicher Ausgabenüberhang besteht, wird der Beitragssatz von 11,8 v.H. nicht mehr ausreichen. Die Kasse hatte deshalb ab 01.01.03 einen Beitragssatzerhöhung bei der Aufsichtsbehörde beantragt.
Die Beitragssatzerhöhung ist nicht genehmigt worden, weil die Kasse noch ein Restvermögen besitzt. Erst nach vollständigem Aufbrauchen dieses Restvermögens ist nach dem Beitragsicherungsgesetz (Beitragssatzstopp!) eine Anhebung des Beitragssatzes möglich. Es ist dann mit einem durchschnittlichen Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung zu rechnen.
Wir halten es für unsere Pflicht (Informationspflicht) potentielle Mitglieder, die wegen des günstigen Beitragssatzes in unsere Kasse wechseln wollen, auf die prekäre Finanzsituation der Kasse hinzuweisen. Der günstige Beitragssatz besteht nur noch von kurzer Dauer. Er wird 2003 leider drastisch angehoben werden müssen.
Wenn Sie dennoch Mitglied unserer Kasse werden wollen, geben Sie uns bitte Nachricht. Wir hätten Verständnis, wenn Sie eine Kasse wählen, die Ihnen auf längere Sicht einen bessere Perspektive mit einem Kostenvorteil bietet.
Mit freundlichen Grüßen
BKK Dürkopp Adler AG
RE: Mangelnde Informationen ueber Beitragsatzanhebungen
Hallo Joe,
bis zum Beginn der Mitgliedschaft kann man jederzeit den Beitritt zur neuen Kasse zurückziehen. Man bleibt dann bei der alten Kasse. Sollte eine Kasse erhöhen kann jederzeit mit zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Nur wenn eine BKK fusioniert und gleichzeitig den Beitrag anhebt ist man doch 18 Monate gebunden!
Gruß
Ulrich