RE: Umlageverfahren (Krankenkassenrecht)
Separate Anmeldungen für die Umlagekasse sind nicht erforderlich. Es reicht eine Beitragsnachweisung mit den Umlagebeiträgen.
Informieren Sie sich aber lieber vorher, ob die AOK die Umlagebeiträge annimmt. Die AOK Bayern beispielswiese nimmt die Umlagebeiträge für BKK-Mitglieder nicht mehr an, ganz egal ob die BKK eine Umlagekasse hat oder nicht.
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- Umlageverfahren -
yippi,
28.11.2002, 13:46
- RE: Umlageverfahren - Lui, 02.12.2002, 07:15