Kinderfreibeträge (Krankenkassenrecht)
Ich liege mit meinem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze. Ich kann meine Ehefrau und die beiden Kinder allerdings nicht bei mir mitversichern. Allenfalls käme eine private KV in betracht, da ich beihilfeberechtigt bin. Derzeit ist meine Frau mit den Kindern (beitragsfrei) bei einer BKK als freiwilliges Mitglied versichert. Ich habe festgestellt, dass einige Kassen einen Kinderfreibetrag zu meinen Gunsten berechnen, andere aber nicht, da dieser mir angeblich nicht zustehen würde. Weiß jemand, ob der Kinderfreibetrag im Ermessen der Kassen steht oder wonach sich die Berechnung richtet?
M.f.G.