Leistungen BKK bzgl. Massage und freie Krankenhauswahl (Krankenkassenrecht)
Ich muß ja bei (fast) gleicher Leistung das Geld nicht zum Fenster herauswerfen.
Deswegen finde ich doch bestimmt eine günstigere KK als die DAK.
Meine Frau bekommt i.d.R. 6 Massagen im Quartal verschrieben. Kann mir passieren, daß ich diese nach dem Wechsel evtl. selbst bezahlen darf?
Und kann mir jemand verraten, ob mir im Fall der Fälle das Krankenhaus dann vorgeschrieben werden kann?
Danke schon mal für möglichst genaue Antworten (BKK-Vorschläge, die dies abdecken)
Re: Leistungen BKK bzgl. Massage und freie Krankenhauswahl
An Blumi.Wer bitte soll die Massagen deiner Frau bezahlen? Wir alle vielleicht? Kannst du deine Frau nicht selbst massieren? Da wird schon klar, warum die Kassen Pleite sind!!!
Re: Leistungen BKK bzgl. Massage und freie Krankenhauswahl
Hallo Blumi!
Sowohl die Massagen als auch die freie Krankenhauswahl gehören zu den gesetzlichen Leistungen, da gibt es überhaupt keine Unterschiede zwischen den Kassen (auch nicht bei den jeweiligen Zuzahlungen).
Bei der BKK Zollern-Alb werden sogar Maßnahmen zur Gesunheitsförderung (Wirbelsäulengymnstik, Yoga u.v.m.) mit 80 % pro Maßnahme erstattet! Außerdem haben sie eine tolle ""AktivWoche"" (Mischung zwischen Wellness und Kur), einen super Service und gute Erreichbarkeit.
Sie gehören zwar nicht mehr zu den billigsten, aber ich finde besser ein wenig mehr zahlen und zufrieden sein (s. Beiträge BKK Taunus, Essanelle...)
Re: Leistungen BKK bzgl. Massage und freie Krankenhauswahl
sorry, aber auf so einen Quatsch will ich nicht mehr als das antworten:
Bei einem Bruch kannst Du Dir dann am besten den Gips im Baumarkt besorgen und selbst anbringen
Re: Leistungen BKK bzgl. Massage und freie Krankenhauswahl
Hallo Tobi,
vielen Dank für die qualifzierte Antwort. Zollern-Alb hatte ich schon mal im Visier. Grüße