Re: Rückwirkende Kündigung (Krankenkassenrecht)
Nein, leider nicht.
Das Sonderkündigungsrecht bei Arbeitsplatzwechsel gilt seit dem 01.01.02 nicht mehr. Du kannst allerdings trotzdem kündigen, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
Gruß,
Stefan