Re: Rückwirkende Kündigung (Krankenkassenrecht)

Stefan, Dienstag, 28.01.2003, 13:14 (vor 7975 Tagen) @ Christoph

Nein, leider nicht.
Das Sonderkündigungsrecht bei Arbeitsplatzwechsel gilt seit dem 01.01.02 nicht mehr. Du kannst allerdings trotzdem kündigen, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.

Gruß,
Stefan


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