Re: Rückwirkende Kündigung (Krankenkassenrecht)
Nein, leider nicht.
Das Sonderkündigungsrecht bei Arbeitsplatzwechsel gilt seit dem 01.01.02 nicht mehr. Du kannst allerdings trotzdem kündigen, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
Gruß,
Stefan
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- Rückwirkende Kündigung -
Christoph,
25.01.2003, 15:58
- Re: Rückwirkende Kündigung - Stefan, 28.01.2003, 13:14