Rückwirkende Kündigung (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Ich bin seit dem 01.01.03 bei einer GmbH beschäftigt die aber erst rückwirkend eingetragen wird. Ist es möglich ebenfalls rückwirkend zum 01.01.03 die Krankenkasse zu wechseln (Arbeitsplatzwechsel).
Gruß
Christoph
Re: Rückwirkende Kündigung
Nein, leider nicht.
Das Sonderkündigungsrecht bei Arbeitsplatzwechsel gilt seit dem 01.01.02 nicht mehr. Du kannst allerdings trotzdem kündigen, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
Gruß,
Stefan