Re: Schieloperation oder Schwerbehinderng (Krankenkassenrecht)
Wegen einer Mitgliedschaftsablehnung brauchst du dir keine Gedanken machen, wegen irgendwelcher Krankheiten oder Behinderungen darf eine gesetzliche Krankenkasse niemanden ablehnen.
Mußte die Operation von der AOK genehmigt werden, oder ist sie aus medizinischen Gründen erforderlich? Falls hier eine Einzelfallentscheidung der AOK vorliegt, wird es bei der MobilOil nicht automatisch auch übernommen!
Am besten mal bei der MobilOil nachfragen - falls du jemanden erreichst...
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- Schieloperation oder Schwerbehinderng -
unerfahrener,
30.01.2003, 10:49
- Re: Schieloperation oder Schwerbehinderng -
Tobi,
30.01.2003, 20:49
- Re: Schieloperation oder Schwerbehinderng - nawi, 23.11.2004, 19:28
- Re: Schieloperation oder Schwerbehinderng -
Tobi,
30.01.2003, 20:49