Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung (Krankenkassenrecht)

Jan Bierbüße @, Sonntag, 02.02.2003, 14:18 (vor 7966 Tagen)

Hallo!

Ich habe folgende Frage:

Was passiert, wenn die neu gewählte Krankenkasse aufgrund der Versäumnisse ihrer überarbeiteten Mitarbeiter nicht innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt?

Nach § 175 Abs. 4 SGB V wäre ja dann die Kündigung nicht wirksam, und ich wäre weiterhin bei meiner alten Kasse versichert. Dies halte ich jedoch für unfair, da ich für die Unzulänglichkeiten meiner neu gewählten Kasse ja nichts kann.

Hätte evtl. eine Schadensersatzklage in Höhe der Beitragsdifferenz Erfolgsaussichten?

Ich bin gespannt auf Eure/Ihre Antworten.

Bis bald

Jan

Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung

Tobi @, Sonntag, 02.02.2003, 20:14 (vor 7966 Tagen) @ Jan Bierbüße

Hallo Jan!

Du hast recht, die Kündigung wird nicht wirksam und die Mitgliedschaft bei der alten Kasse besteht weiter. Allerdings glaube ich nicht wirklich, dass eine Schadensersatzklage wegen sowas erfolg hat (versuch ich aber morgen noch zu klären!).
Welche Kasse hat es denn mal wieder nicht auf die Reihe gekriegt? Ich würd mir an deiner Stelle nochmal genau überlegen, ob ich zu so einer wechseln würde...

Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung

Tobi @, Montag, 03.02.2003, 11:49 (vor 7965 Tagen) @ Jan Bierbüße

Hallo Jan!

Bei unserer Kasse gab es solche Fälle 1998. Wir haben damals auf freiwilliger Basis die Differenz als Schadensersatz gezahlt.
Rechtlich hast Du allerdings keinen Anspruch: In dem entsprechenden Rundschreiben ist festgelegt, dass der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber die Mitgliedschaftsbescheinigung vorlegen muß. Die meisten Kassen übernehmen diesen Vorgang als Service.
Du hättest nur eine Chance, wenn die Kasse es Dir schriftlich zugesichert hat!

Gruß,

Tobi

Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung

Ulrich, Dienstag, 04.02.2003, 09:31 (vor 7965 Tagen) @ Tobi

Hallo Tobi!
Ich wette, Du arbeitest bei der BKK Zollern-Alb, richtig?

Gruß, Ulli

Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung

Tobi @, Mittwoch, 05.02.2003, 10:29 (vor 7964 Tagen) @ Ulrich

Wie kommst du denn darauf?

Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung

Ulrich, Mittwoch, 05.02.2003, 12:45 (vor 7963 Tagen) @ Tobi

Na: Du schreibst ""Bei unserer Kasse..."" und ""Wir haben damals auf freiwilliger Basis die Differenz...""
Und weiter unten schreibst Du von Deinen ""besten Erfahrungen"" mit der Zollern-Alb.
Da liegt die Schlussfolgerung nahe ;-) Oder täusche ich mich?

Gruß, Ulli

Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung

Tobi @, Mittwoch, 05.02.2003, 15:40 (vor 7963 Tagen) @ Ulrich

Ups, erwischt... ;)
Ne, hast ja recht! Hatte letzte Woche ein Gespräch mit ner Interessentin, die sich unter anderem über diese Seite informiert hatte.
Und bei einigen Bemerkungen konnte ich halt einfach nicht ""widerstehen""...

Krankenkassenmitarbeiter

Ulrich, Mittwoch, 05.02.2003, 16:58 (vor 7963 Tagen) @ Tobi

"> Ups, erwischt... ;)
hehe ;-)))

Aber anscheinend bist Du nicht der einzige KK-Mitarbeiter, wenn man mal die älteren Einträge so liest. Ich finde es gut, dass man auf diese Weise hier kompetente Antworten bekommt. Danke!

Gruß
Ulli"

Re: Krankenkassenmitarbeiter

Tobi @, Donnerstag, 06.02.2003, 13:11 (vor 7962 Tagen) @ Ulrich

Naja, ich hab zumindest versucht ""neutral"" zu bleiben, aber manchen Leuten muß man echt mal Sagen was Sache ist...
Freut mich natürlich, wenn sich jemand über kompetente Antworten freut, immer wieder gerne!

Gruß (auch an alle ""Kollegen"")

Tobi

Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung

Claudia, Montag, 03.02.2003, 14:10 (vor 7965 Tagen) @ Jan Bierbüße

Hallo,
die Frage die sich mir hier stellt ist: Hast Du Dich tatsächlich für die richtige Krankenkasse entschieden? Sollte die neue Krankenkasse Deines Vertrauens nicht zeitnah und einwandfrei arbeiten? Vielleicht solltest Du Dir eine andere Krankenkasse suchen, die vielleicht nicht so einen Zulauf hat, der Dich in Schwierigkeiten bringt.
Ich denke, Du wirst mit einer Schadensersatzklage kaum einen Erfolg haben. Wie wäre es erstmal mit einem Brief an den Vorstand? Vielleicht gibt es ja sowas wie Einzelfallentscheidungen. Aber eigentlich ist das Gesetz eindeutig.
Aber da sieht man mal wieder das die günstigste Kasse (ich wette es ist eine sogenannte Billigkrankenkasse) nicht immer die beste ist. Was nützen einem günstige Beiträge wenn der Service nicht stimmt.

Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung

Jan Bierbüße @, Montag, 03.02.2003, 20:08 (vor 7965 Tagen) @ Claudia

Hallo, Claudia!
Hallo, Tobi!

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ihr habt vollkommen recht: Zu so einer Kasse sollte man nicht wechseln! Deshalb werde ich bei meiner alten Kasse bleiben.

So, und jetzt will ich auch mal Roß und Reiter nennen:

Die Kasse, zu der ich wechseln wollte, heißt TAUNUS BKK. Hier hat es etwa 2 Monate gedauert, bis ich eine Mitgliedsbescheinigung erhielt, und dann auch noch eine falsche (ohne Beitrittsdatum). Obwohl ich bereits mit dem Aufnahmeantrag die Kündigungsbestätigung mitgeschickt habe, haben die Mitarbeiter des Call-Centers auch nach zweimaliger Sendung einer Kopie behauptet, sie würde fehlen.

Meine bisherige Krankenkasse ist die BKK MOBIL OIL. Ich hatte damals gekündigt, als das Bundesversicherungsamt eine Erhöhung auf 12,8% angeordnet hatte. Dies wurde ja jetzt auf 12,2% zurückgenommen. Hier hat alles übrigens super geklappt. Die Kündigungsbestätigung kam innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 2 Wochen bei mir an. Die Mitarbeiter sind erreichbar und hilfsbereit. Und das trotz ""Billigkasse"": da bleibt man doch gern!!!

Viele Grüße

Jan

Re: Zu spät ausgestellte Kündigungsbestätigung

Claudia, Dienstag, 04.02.2003, 09:29 (vor 7965 Tagen) @ Jan Bierbüße

Hallo Jan,
schön dass du deiner alten Krankenkasse die Treue hältst.
Die Taunus BKK hat natürlich jetzt ein großes Problem: viele viele neue Mitglieder und wenig Personal. Da ist es schon klar, dass es da zu massiven Engpässen kommt. So geht es ja allen Wachstumskassen.
Die BKK Mobil Oil hat den großen Zustrom ja schon hinter sich. Hoffen wir für dich, dass der derzeitige Beitragssatz auch weiterhin Programm bleibt.

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