Re: Krankenkassenwechsel zum Studiumende? (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Donnerstag, 13.02.2003, 15:48 (vor 7953 Tagen) @ micha

Hallo Micha!

Du hast recht, auch bei einem Statuswechsel muß die zweimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden!
D.h. wenn du noch im Februar auf den 30.04. kündigst, bist du ab dem 01.05. bei einer neuen Krankenkasse versichert.

viele Grüße

Tobi


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