Re: Problematik Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

Andreas @, Dienstag, 18.02.2003, 08:33 (vor 7948 Tagen) @ Rick

Hallo,

es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Regelung. Da Deine Frau während des Erziehungsurlaubs weiterhin Beamtin ist, ist sie nach den gesetzlichen Vorschriften ""versicherungsfrei"". Und genau das ist das Problem. Für versicherungsfreie Personen, das sind z.B. Richter, Beamte usw, ist nach dem Sozialgesetzbuch die kostenfreie Mitversicherung ausgeschlossen und selbstverständlich gilt dies für alle Krankenkassen.

Gruß
Andreas


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