Versicherungsschutz nach KK-Wechsel (Krankenkassenrecht)

Rainer Mosdzen @, Freitag, 14.03.2003, 13:17 (vor 7924 Tagen)

Am 12.02.03 schicke ich meinen Antrag in die BKK-Taunus, mit der Bitte mir eine Mitgliedsbescheinigung
zuzusenden.Bis auf den heutigen Tag ist nichts passiert (Trotz Anruf und E-mail). Ich wollte eigentlich zum 01.04.03 meine Chipskarte bekommen, da bei mir wichtige ärztliche Untersuchungen anstehen.
Wie sieht es eigentlich ab dem 01.04. mit meinem Versicherungsschutz aus ?
Keine Chipkarte von der BKK Taunus - keine Versicherung ?
Oder springt in diesem Fall meine alte Versicherung ein ?

Habe hier ja schon schlimme Sachen über die BKK Taunus gehört

Re: Versicherungsschutz nach KK-Wechsel

Doris Schöps @, Sonntag, 16.03.2003, 00:19 (vor 7922 Tagen) @ Rainer Mosdzen

Das scheint sich bei der BKK Taunus so zu gehören.
Wir BKK-enttäuschten (geschädigte kann man ja nicht sagen) sollten uns zusammentun und einen Weg in die Öffentlichkeit suchen.
Es gibt sicher ein Fernsehmagazin, das sich für die Arbeitsweise der preiswerten BKK´s interessiert. Die teueren, scheinbar dann doch guten Kassen werden sich darüber freuen.
Eigentlich müsste die BKK Taunus jeden Antragsteller aufnehmen. Man könnte erwarten, daß man versichert ist, wenn der Antrag vorliegt. Wissen tut das wohl keiner bis es vor Gericht entschieden worden ist.

Re: Versicherungsschutz nach KK-Wechsel

Tobi @, Montag, 17.03.2003, 10:20 (vor 7921 Tagen) @ Rainer Mosdzen

Bei der Taunus scheint es ja wirklich drunter und drüber zu gehen...
Aber zur Beruhigung:
Die KV-Karte hat nichts mit dem Versicherungsschutz zu tun.
Wichtig ist nur, dass der Antrag rechtzeitig erfasst wird und der Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung bis zum 31.03. erhält. Nur dann kommt eine Mitgliedschaft zustande.
Die Chipkarten werden von externen Unternehmen hergestellt, welche die Daten der neu angelegten Mitglieder von den Kassen maschinell eingespielt bekommen. In der Regel dauert es vom Erfassen des Antrags bis zum Erhalt der Karte 7 bis 14 Tage. Sollte jemand, der noch keine Karte erhalten hat, dringend zum Arzt müssen, hat dieser in der Regel Verständnis und akzeptiert ein Nachreichen der Karte. Ansonsten sollte die Krankenkasse eine vorläufige Versichertenkarte (Behandlungsschein) ausstellen, über welche die Ärzte abrechnen können.

Re: Versicherungsschutz nach KK-Wechsel

konstantin moos @, Freitag, 21.03.2003, 21:53 (vor 7916 Tagen) @ Rainer Mosdzen

Mal bei BKK Essanelle nachsehen, soweit ich weiß läuft der Versicherungsschutz der alten KK weiter.

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