Versicherungsschutz nach KK-Wechsel (Krankenkassenrecht)
Am 12.02.03 schicke ich meinen Antrag in die BKK-Taunus, mit der Bitte mir eine Mitgliedsbescheinigung
zuzusenden.Bis auf den heutigen Tag ist nichts passiert (Trotz Anruf und E-mail). Ich wollte eigentlich zum 01.04.03 meine Chipskarte bekommen, da bei mir wichtige ärztliche Untersuchungen anstehen.
Wie sieht es eigentlich ab dem 01.04. mit meinem Versicherungsschutz aus ?
Keine Chipkarte von der BKK Taunus - keine Versicherung ?
Oder springt in diesem Fall meine alte Versicherung ein ?
Habe hier ja schon schlimme Sachen über die BKK Taunus gehört