Keine Mitgliedsbestätigung... was dann? (Krankenkassenrecht)

Boris Schaedler @, Montag, 17.03.2003, 17:39 (vor 7921 Tagen)

Hi,

Das weiss doch bestimmt einer von Euch: Wenn ich von meiner neuen KK keine Mitgliedsbestätigung für meinen Arbeitgeber rechtzeitig bekomme, was passiert denn dann? War dann alles umsonst? Bin ich dann noch bei der alten KK? Muss ich dann nochmal kündigen und alles von vorne machen? Oder kann ich dann immer noch wechseln, auch wenn die Bestätigung zu spät kommt?

Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann?

Tobi @, Dienstag, 18.03.2003, 12:30 (vor 7920 Tagen) @ Boris Schaedler

Ja, es ist tatsächlich so:
Die Kündigung und damit auch die neu gewählte Mitgliedschaft wird unwirksam. Es bleibt dann nur die Möglichkeit erneut zu kündigen und zu hoffen, dass es diesesmal klappt (lag es am zu kurzfristigen Eingang des Antrags oder lag es an der gewählten Krankenkasse?).

Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann?

Boris Schaedler @, Mittwoch, 19.03.2003, 08:20 (vor 7919 Tagen) @ Tobi

Liegt wohl an der Kasse: Taunus BKK. Noch ist es nicht zu spät, ich wollte zum 1.4. wechseln und habe bisher noch keine Mitgliedsbestätigung, obwohl die Taunus meinen Antrag schon seit Anfang Februar hat.
Ich bin nur deshalb unsicher, weil auf der Kündigungsbestätigung meiner alten KK (DAK) etwas in der Art steht:
""Wir bestätigen Ihre Kündigung zum 31.3. bla bla. Sollten sie innerhalb von 18 Monaten nach dem 31.3. bei einer neuen KK Mitglied werden wollen, dann ist dieses Schreiben bla bla""

Hört sich doch so an, als hätte man 18 Monate Zeit zum wechseln oder?

Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann?

Tobi @, Mittwoch, 19.03.2003, 12:04 (vor 7919 Tagen) @ Boris Schaedler

Man hat theoretisch bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft bei der alten Kasse Zeit, sich eine neue zu suchen. In diesem Fall bis zum 31.03. Da dem Arbeitgeber aber auch bis zu diesem Tag eine Mitgliedsbescheinigung zugehen muß, wird es vor allem bei schlecht strukturierten/organisierten Kassen Probleme geben die Fristen einzuhalten!
Die 18 Monate beziehen sich auf die Bindungsfrist, d.h. man ist an die Wahl der neuen Kasse grundsätzlich 18 Monate gebunden (hat die Tanus darüber keine Informationen gegeben?).
Hier wird mal wieder deutlich, dass der Beitragssatz doch nicht das einzige Argument sein sollte. Was ist erst, wenn es um Leistungsangelegenheiten geht? Wer dann unzufrieden ist, muss eben 18 Monate warten...

Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann?

Waeller, Sonntag, 23.03.2003, 00:42 (vor 7916 Tagen) @ Boris Schaedler

Hi, habe ebenfalls noch keine Bestätigung der Taunus BKK!
Scheint aber eher die Rege, als die Ausnahme zu sein.

Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann?

andreas, Dienstag, 01.04.2003, 18:39 (vor 7906 Tagen) @ Boris Schaedler

Hi,

wenn du nicht innerhalb der kündigungsfrist deine mitgliedschaft beim arbeitgeber mit einer mitgliedsbescheinigung nachweist, ist der kassenwechsel nicht zustande gekommen un du bleibst bei deiner alten kk. vergiß aber trotzdem nicht deine kündigung zu widerrufen, damit deine bisherige kk die mitgliedschaft wieder aufmachen kann.

Re: Keine Mitgliedsbestätigung... was dann?

Tobi @, Mittwoch, 02.04.2003, 09:16 (vor 7905 Tagen) @ andreas

Die Kündigung muß in diesem Fall nicht widerrufen werden, allerdings kann ein kurzer Hinweis über den Sachverhalt nie schaden!

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